Was meint der Bay. VGH
zur Synergetik Therapie:
Auszug aus dem Beschluss des Bay.VGH vom 5. Juli 2005 - Hier
der komplette Text
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht
im Beschluss vom 5. Juli 2005 die Synergetik Therapie als eine Art homöopathieähnliches
psychotherapeutisches Verfahren.
"Dem Klienten wird versprochen, ihm zu helfen, sich selbst zu erkennen und
was ihm seine Krankheit sagen will, damit er dadurch seine innere Wirklichkeit
verändern und sich dadurch selbst heilen könne. Der Klient soll daher
sein Vertrauen in diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, ihm in
den Therapiesitzungen beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung
und darauf beruhenden Selbstheilung setzen, die sich von einer psychiatrischen,
psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen
Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet. Das Erscheinungsbild
des Behandlers bei der Synergetik-Therapie unterscheidet sich daher nicht allzu
weit von medizinischer Behandlung. Man könnte das Tätigwerden der Antragstellerin
unwissenschaftlich auch als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches
Verfahren bezeichnen, da es wie die echte Homöopathie auch auf die mit Hilfe
des Behandlers durch gezielten äußeren Anstoß aktivierten Selbstheilungskräfte
des Körpers abstellt und dem Klienten verspricht, ihn Instand zu setzen und
zu helfen, diesen Selbstheilungsprozess in Gang zu setzen." ...