Was meint der Bay. VGH zur Synergetik Therapie:
Auszug aus dem Beschluss des Bay.VGH vom 5. Juli
2005 - Hier
der komplette Text
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
sieht im Beschluss vom 5. Juli 2005 die Synergetik Therapie als eine
Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren.
"Dem Klienten wird versprochen, ihm zu helfen,
sich selbst zu erkennen und was ihm seine Krankheit sagen will, damit er dadurch
seine innere Wirklichkeit verändern und sich dadurch selbst heilen könne.
Der Klient soll daher sein Vertrauen in diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen
beruhende, ihm in den Therapiesitzungen beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis,
Selbstveränderung und darauf beruhenden Selbstheilung setzen, die sich
von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten
psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet.
Das Erscheinungsbild des Behandlers bei der Synergetik-Therapie unterscheidet
sich daher nicht allzu weit von medizinischer Behandlung. Man könnte das
Tätigwerden der Antragstellerin unwissenschaftlich auch als eine Art homöopathieähnliches
psychotherapeutisches Verfahren bezeichnen, da es wie die echte Homöopathie
auch auf die mit Hilfe des Behandlers durch gezielten äußeren Anstoß
aktivierten Selbstheilungskräfte des Körpers abstellt und dem Klienten
verspricht, ihn Instand zu setzen und zu helfen, diesen Selbstheilungsprozess
in Gang zu setzen." ...