Dez.
2005: BVerfG-Urteil stellt Weichen für neue, unabhängige Heilmethoden
- war leider eine Sackgasse
Erstmals Zahlungsübernahme für Bionisches Heilen bei Krebs durch eine
gesetzliche Krankenversicherung. Am 18. Dezember 2005 wird erstmals durch eine
gesetzliche Krankenversicherung die Kostenzusage für „Bionisches Heilen“
durch das „Synergetik Profiling“ erteilt - die Klientin hat Brustkrebs.
Doch leider blieb es die einzige Kostenübernahme und dies wird auch in absehbarer
Zeit so bleiben. Warum ist das so?
Am 6 Dezember 2005 ergeht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach welchem
die gesetzlichen Krankenversicherungen nunmehr die Kosten für Behandlungs-
bzw. Heilmethoden übernehmen müssen, die außerhalb der schulmedizinischen
Maßnahmen liegen. Der Leitsatz des Urteils lautet:
„Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem
Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich
Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig
tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende
Behnadlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten,
ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn nicht
eine ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive
Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht“. (1 BVR 347/98)
Endlich
hat das BVerfG ein neues Urteil gefällt (1 BvR 347/98) - und alternative
- also neue - Therapieformen zugelassen: D.h. aber auch, daß seit 13 Jahren
von den KK das Grundgesetz missachtet wird. Kommt jetzt eine neue Einsicht? Die
Krankenkassen stellen alternative Methoden gerne als Unfug dar! Ein Sprecher des
Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen sagte, um Scharlatanerie nicht
Tür und Tor zu öffnen, müssten Regelungen dafür gefunden werden,
wie künftig in diesen schwierigen Fällen zu verfahren sei. Normalerweise
müssen die Kassen nur die ärztlichen Behandlungen übernehmen, die
in einem Leistungskatalog aufgelistet sind. Welche das sind, entscheidet der Gemeinsame
Bundesausschuss, ein aus Krankenkassen und Ärzten zusammengesetztes Gremium.
Neue Behandlungen werden nur dann anerkannt, wenn ihr therapeutischer Nutzen wissenschaftlich
belegt ist.
Also im Klartext, wir wollen weiterhin "unter uns bleiben" und werden
schon Wege finden, das Neue und Innovative auszuklammern.
Klienten, die sehr zufrieden mit der Leistung der Synergetik Therapie waren, haben
schon vor 13 Jahren eine Absage
von ihrer Krankenkasse bekommen. Diese sind nur für medizinische Leistung
da - alternative Therapien wurden früher sogar als gefährlich diffamiert.
Auch jetzt mußten wir die Erfahrung machen, daß 20 Klienten Anfang
des Jahres 2006 ablehnende Bescheide ihrer Krankenkassen bekamen, obwohl wir uns
auf das BVerfG Urteil vom Dez. 05 berufen hatten. - In der Zwischenzeit hat das
Bundessozialgericht klargestellt: "AZ: B 1 KR 12/04 R - Hier heißt
es: „Versicherte können dagegen nicht alles von der GKV beanspruchen,
was ihrer Ansicht nach oder objektiv der Behandlung einer Krankheit dient. Die
gesetzlichen Krankenkassen sind auch nicht von Verfassung wegen gehalten, alles
zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit
verfügbar ist....“. Damit haben sich die Mediziner vom Alleinvertretungsanspruch
des Heilens verabschiedet. Somit muß es sogar Privatanbieter von Heilmethoden
geben, denn kranke Menschen suchen danach.
Die Gesundheitsreform muss inhaltlich geführt werden, denn die Leistung der
Schulmediziner muß sich dringend verbessern. Mehr Apparatemedizin ist nur
der Verdienst der Ingenieure, nicht der Mediziner, diese sollten dringend ihre
Wahrnehmung für Krankheit und Gesundheit verbessern. Siehe Neuromedizin.de