Dez. 2005: BVerfG-Urteil stellt Weichen für neue, unabhängige Heilmethoden - war leider eine Sackgasse

Erstmals Zahlungsübernahme für Bionisches Heilen bei Krebs durch eine gesetzliche Krankenversicherung. Am 18. Dezember 2005 wird erstmals durch eine gesetzliche Krankenversicherung die Kostenzusage für „Bionisches Heilen“ durch das „Synergetik Profiling“ erteilt - die Klientin hat Brustkrebs. Doch leider blieb es die einzige Kostenübernahme und dies wird auch in absehbarer Zeit so bleiben. Warum ist das so?

Am 6 Dezember 2005 ergeht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach welchem die gesetzlichen Krankenversicherungen nunmehr die Kosten für Behandlungs- bzw. Heilmethoden übernehmen müssen, die außerhalb der schulmedizinischen Maßnahmen liegen. Der Leitsatz des Urteils lautet:
„Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behnadlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn nicht eine ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht“. (1 BVR 347/98)

Endlich hat das BVerfG ein neues Urteil gefällt (1 BvR 347/98) - und alternative - also neue - Therapieformen zugelassen: D.h. aber auch, daß seit 13 Jahren von den KK das Grundgesetz missachtet wird. Kommt jetzt eine neue Einsicht? Die Krankenkassen stellen alternative Methoden gerne als Unfug dar! Ein Sprecher des Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen sagte, um Scharlatanerie nicht Tür und Tor zu öffnen, müssten Regelungen dafür gefunden werden, wie künftig in diesen schwierigen Fällen zu verfahren sei. Normalerweise müssen die Kassen nur die ärztlichen Behandlungen übernehmen, die in einem Leistungskatalog aufgelistet sind. Welche das sind, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, ein aus Krankenkassen und Ärzten zusammengesetztes Gremium. Neue Behandlungen werden nur dann anerkannt, wenn ihr therapeutischer Nutzen wissenschaftlich belegt ist.
Also im Klartext, wir wollen weiterhin "unter uns bleiben" und werden schon Wege finden, das Neue und Innovative auszuklammern.

Klienten, die sehr zufrieden mit der Leistung der Synergetik Therapie waren, haben schon vor 13 Jahren eine Absage von ihrer Krankenkasse bekommen. Diese sind nur für medizinische Leistung da - alternative Therapien wurden früher sogar als gefährlich diffamiert. Auch jetzt mußten wir die Erfahrung machen, daß 20 Klienten Anfang des Jahres 2006 ablehnende Bescheide ihrer Krankenkassen bekamen, obwohl wir uns auf das BVerfG Urteil vom Dez. 05 berufen hatten. - In der Zwischenzeit hat das Bundessozialgericht klargestellt: "AZ: B 1 KR 12/04 R - Hier heißt es: „Versicherte können dagegen nicht alles von der GKV beanspruchen, was ihrer Ansicht nach oder objektiv der Behandlung einer Krankheit dient. Die gesetzlichen Krankenkassen sind auch nicht von Verfassung wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist....“. Damit haben sich die Mediziner vom Alleinvertretungsanspruch des Heilens verabschiedet. Somit muß es sogar Privatanbieter von Heilmethoden geben, denn kranke Menschen suchen danach.

Die Gesundheitsreform muss inhaltlich geführt werden, denn die Leistung der Schulmediziner muß sich dringend verbessern. Mehr Apparatemedizin ist nur der Verdienst der Ingenieure, nicht der Mediziner, diese sollten dringend ihre Wahrnehmung für Krankheit und Gesundheit verbessern. Siehe Neuromedizin.de